FAQ – Häufig gestellte Fragen
Übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer alternativen Krebstherapie?
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen zwar jede noch so teure und noch so fragliche Therapie der Schulmedizin und die Folgekosten der Nebenwirkungen, haben aber bis heute kein wirkliches Interesse gezeigt, wirksame kostengünstige Naturheilverfahren zu erstatten.
Eine Tatsache, an der sich in der nächsten Zeit leider nichts ändern wird. Deshalb muss der Patient die Kosten einer Therapie selbst tragen. Hierin enthalten sind die Verabreichung der aufwendig hergestellten Medikamente, alle Laborkosten und Nachbetreuung.
Bei den privaten Krankenkassen kann im Einzelfall versucht werden, dass einige der Kosten übernommen werden. Die ärztlichen Leistungen werden dort nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erstattet.
Ich habe alle Therapien eines Colon-CA durchgeführt, bin jetzt beschwerdefrei und fühle mich gut. Soll ich trotzdem eine Behandlung nach den Prinzipien der Neuen Krebstherapie durchführen?
Auch nach glücklichem Verlauf einer Krebserkrankung ist es unbedingt erforderlich, den krebsauslösenden Konflikt zu lösen und das Immunsystem optimal in die Lage zu versetzen, dass kein neues Tumorgewebe gebildet werden kann. Ein ehemals an Krebs Erkrankter sollte auf jeden Fall die natürliche Nahrungsergänzung mit dem Vitamin B17 durchführen. Damit kann er sich sehr effektiv vor einem erneuten Ausbruch der Krankheit schützen.
Ist es möglich, einen „Haustierkrebs“ durch eine Behandlung der neuen Krebstherapie aufzuwecken, dass ein Tumor wieder aktiv wird?
Nein, wenn die krebsauslösende Ursache beseitigt ist, also der Reparaturmechanismus zum Stillstand gekommen ist, kommt es in jedem Fall zu einer Heilreaktion. Die kann manchmal ganz still und unbemerkt verlaufen und der Patient vergisst einfach, dass er früher an so einer schlimmen Erkrankung gelitten hat.
Ich möchte die vom Onkologen empfohlene Chemotherapie durchführen lassen. Kann ich trotzdem die neue Krebstherapie anwenden und wenn ja, wann ist der beste Zeitpunkt?
Es ist außerordentlich wichtig, dass der Patient all die Therapieverfahren durchführen lässt, die erforderlich sind, damit er ein maximales Gefühl einer vollständigen Behandlung hat. Andernfalls bleiben Zweifel und Ängstlichkeit zurück, die für sich außerordentlich gefährlich sind, eine Krebserkrankung zu verschlimmern.
Doch sollte nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich Therapieverfahren angewendet werden, die den Körper prinzipiell schaden. Im Anschluss an eine schulmedizinische Therapie muß bald mit einer den Körper stärkenden Therapie begonnen werden.
Auch während einer schulmedizinischen Behandlung können vorbeugende Maßnahmen der Naturheilkunde durchgeführt werden. Haben Sie daran Interesse, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Ich habe durch Recherchen im Internet erfahren, dass die Laetrile – Vitamin B17 – Therapie in Deutschland verboten sei?
Das ist vollkommen falsch und Teil einer gezielten Desinformation. Das Präparat ist lediglich in Deutschland als Arzneimittel nicht zugelassen. Es ist rechtlich ein Nahrungsergänzungsmittel. Der Grund ist recht einfach. Eine Arzneimittelzulassung verschlingt etwa 20 Millionen Euro. Wer soll dieses Geld für ein nicht patentierbares, natürliches Produkt aufbringen?
Ich habe ebenfalls gelesen, dass eine zu hohe Dosis von Vitamin B17 zu Vergiftungen führt.
Es gibt trotz aller Versuche, Schäden durch die Einnahme von B17 nachzuweisen, bis dato keinen dokumentierten Fall einer Vergiftung. Alle diesbezüglichen Berichte gehen von einem theoretischen Risiko aus. Da sich das Blausäuremolekül in einer chemisch stabilen Verbindung befindet, ist es für die gesunde Zelle unschädlich. Im NaCl, also unserem bekannten Kochsalz, befindet sich z.B. auch das gefährliche Molekül Chlor, dass als Chlorgas hochgradig giftig ist. Kein Mensch wird durch dieses Chlor im Salz geschädigt, da es in einer stabilen Verbindung ist. So ähnlich verhält es sich auch mit dem Laetrile und den darin enthaltenen Blausäuremolekül.